Willkommen auf der neuen Homepage von Burger Gebäudetechnik --- Burger Gebäudetechnik --- Ihr zuverlässiger Partner seit 1978 --- Burger Gebäudetechnik ---
 
 
 

     Home     Leistungen     Referenzen     Kontakt     Über uns

Ex-Anlagen

Durch das zuständige Ministerium von Rheinland-Pfalz wurde
Herrn Josef Burger am 24.07.1981 die Anerkennung zum Sachverständiger
für elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen mit
Aktenzeichen 662-851.31 ausgesprochen.

Errichten von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen.

Der Errichter von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten
Bereichen muß neben der technischen Aufgabenstellung eine Vielzahl
von zusätzlichen sicherheitstechnischen Randbedingungen erfüllen,
die man aus einer erheblichen Anzahl von Vorschriften, Richtlinien
und Normen entnehmen muß. Erschwerend kommt hinzu, daß viele
Vorschriften durch die europäische Harmonisierung mit verschiedenen
Übergangsfristen ersetzt werden, so daß unter Umständen mehrere
Versionen einer Vorschrift berücksichtigt werden müssen. Im
folgenden werden die wesentlichen Vorschriften und Regeln zur
Errichtung von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen,
die durch Gase (nur Übertage) gebildet werden, vorgestellt.

1. Rechtliche Grundlagen

Den Ausgangspunkt der rechtlichen Grundlagen des europäischen
Explosionsschutzes bilden die Regelungen ATEX 100a und ATEX 118a
(im Entwurf).

In der ATEX 11a werden die Beschaffenheitsanforderungen für
explosionsgeschützte Betriebsmittel beschrieben. Diese europäische
Richtlinie wurde über das Geräteschutzgesetz durch die Explosionsverordung
(ExVo) in nationales Recht umgesetzt und veränderte die Acetyl-Verordung
(AcetV), die Verordung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten
Bereichen (ElexV) und die Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung
und Beförderung brennbarer Flüssigkeitn zu Lande (VbF).

Im Gegensatz zu den Beschaffungsanforderungen der ATEX 100a werden in der
ATEX 188a die Errichtungsanforderugen beschrieben. Diese Richtlinie liegt
zur Zeit als Entwurf vor. In dieser Richlinie werden die einzelnen
Explosionsgefahren anlasysiert und die Gegenmaßnahmen festgelegt.

Die Beurteilung der Explosionsgefahr konnte man bisher durchführen, wenn
man die “Richtlinie für die Vermeidung der Gefahren durch explosionsfähige
Atmosphäre mit Beispielsammlung”, die Explosionsschutz-Richtlinien (EX-RL)
anwendete. Zusätzlich zu dieser bisher nur in Deutschland gültigen Richtlinie
existieren jetzt die europäisches Normen EN 1127-1 “Explosionsfähige Atmosphäre
- Explosionsschutz, Teil 1: Grunddlagen und Methodik” und EN 60079-10, die als
deutsche Übersetzung im DIN VDE 0165 Teil 101 “Einteilung von
gasexplosionsgefährdeten Bereichen” veröffentlicht wurde.

Für die technische Ausführung der zu errichtenden Anlage sind die Verordung
über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ElexV) mit der
national gültigen VDE 0165/2.91 sowie die zugehörige Normenreihe VDE 0170/0171
der Zündschutzarten und die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)
mit ihren Technischen Regeln (TRbF) zu beachten. Im Rahmen der Harmonisierung
liegt seit 8.98 in deutsche Übersetzung der Euopanorm EN 60079-14 als deutsche
Norm DIN VDE 0165 Teil 1”Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefährdete
Bereiche Teil 14: Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
(ausgenommen Grubenbaue)” vor. Für den Bereich Staub liegt die deutsche
Übersetzung der EN 50281-1-2 als deutsche Norm DIN VDE 0165 Teil2:
“Elektrische Betriebsmittel mit Schutz durch Gehäuse - Auswahl, Errichten und
Instandhaltung” in der Ausgabe von November 1999 vor.

Als weitere Quellen für die Errichtungsanforderungen müssen die nationale
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) beachtet werden.